Der EURO kommt - die Konvergenzkriterien

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Referat im Fach Interkulturelle Kommunikation im fünften Semester. Nur der Teil, den ich selber angefertigt habe. Meine Kommilitonen Claudia Hieber und Stefan Brucker waren Teil meines Teams bei diesem Referat.

 

Der Euro kommt - die Konvergenzkriterien

Grundlage der Einführung des Euro ist der Vertrag von Maastricht, wo nicht nur die Stufen für die Wirtschaftsunion Europas, sondern auch die Grundlagen für die Einführung einer neuen Währung innerhalb Europas geschaffen wurden. Im Vorfeld wurde viel über den Euro diskutiert. Seit 1. Januer 1999 ist er nun Realität, aber nicht alle Länder sind dem neuen Wirtschaftsraum beigetreten, und nicht bei allen, die ihre Währung behalten wollten, war die Nichteinhaltung der Konvergenzkriterien die Ursache.

Was sind nun diese Konvergenzkriterien?

Nur Staaten, die etwa gleichgerichtete Volkswirtschaften besitzen, können eine erfolgreiche Währungsunion schaffen, so die Theorie der Väter des Euro. Um diese Gleichrichtung zu beweisen, wurden verschiedene Kriterien festgesetzt, die sich an in allen Ländern verfügbaren Größen orientieren. Nur jene Staaten, die der Europäische Rat 1998 für geeignet erklärt, und die damit reif für die EWWU sind, sollen Teil des neuen Währungssystems werden.

Insgesamt vier Kriterien wurden bestimmt:

Kriterium 1: Gesunde Staatsfinanzen

Grundlage ist hier das Bruttoinlandsprodukt. Die gesamte Staatsverschuldung darf nicht mehr, als 60 % des BIP betragen.

Gleichzeitig darf die jährliche Neuverschuldung 3% des BIP nicht überschreiten.

Kriterium 2: Preisstabilität

Grundlage ist die Teuerungsrate der drei preisstabilsten EU-Länder. Der Anstieg der Verbraucherpreise darf nicht weiter als 1,5 Prozentpunkte über dieser Teuerungsrate liegen.

Hintergrund ist die Schaffung eines Euro, der aufgrund der strikten Preisstabilität der Mitgliedsstaaten der EU ein hohes Vertrauen in aller Welt genießt.

Kriterium 3: Konvergenz der Zinssätze

Dies bedeutet, daß innerhalb eines Jahres vor der Prüfung, ob die Kriterien erfüllt wurden, in einem Mitgliedsstaat der durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei Mitgliedsländer mit der besten Preisstabilität liegen darf.

Kriterium 4: Wechselkursstabilität

Für die Währungen in den Mitgliedsstaaten existieren Bandbreiten, in denen die Währung schwanken darf. In den letzten zwei Jahren vor der Währungsunion soll die Währung in einem Mitgliedsstaat ohne starke Spannungen innerhalb dieser Bandbreiten stabil bleiben, ohne daß eine Abwertung der Währung gegenüber anderer Währungen der Mitgliedsstaaten stattfinden darf.

Probleme der Konvergenzkriterien:

Für das Kriterium der Preisstabilität führten Kritiker an, daß eine durchschnittliche Preissteigerung der drei preisstabilsten EU-Länder in Höhe von 8,5 oder 18,5 % auch Mitgliedern mit einer Rate von 10 oder 20 % einen Beitritt erlauben würde. Allerdings zeigt ein Vergleich innerhalb der letzten beiden Jahrzehnte zwischen den preisstabilsten und den preisinstabilsten Ländern der EU, daß die Differenz deutlich zurückging.

Die Wechselkursstabilität geriet nach der EWS-Krise im Sommer 1993 in große Gefahr. Der Abschluß des Maastrichter Vertrags sah eigentlich vor, daß die Bandbreiten innerhalb von +/- 2,25 % liegen sollten. Nach der Krise wurden sie auf +/- 15% erhöht, was sicher nicht im Sinne der Maastricht-Unterzeichner war.

Das Zinskriterium soll zeigen, ob ein Land seine Stabilitäts- und Konvergenzpolitik erfolgreich geführt hat. Eine solche Politik honoriert der Markt normalerweise mit niedrigen langfristigen Zinsen. Eine Annäherung an die drei preisstabilsten Länder soll die Länder aus der Währungsunion heraushalten, die als "Abwertungskandidaten" gelten.

Das Budget- und Schuldenstandskriterium soll sicherstellen, daß unsolide nationale Haushaltspolitiken eine stabile Geldpolitik nicht gefährden.Dadurch sollen höhere Zinsen im Währungsraum vermieden werden, die die Wirtschaftsdynamik in den Teilnahmestaaten gefährden könnten.

Ein großes Problem stellt auch das Kriterium der Staatsverschuldung dar. Zum einen ist die Einrichtung eines solchen Kriteriums eigentlich überflüssig, da die anderen Kriterien verhindern, daß sich einer der Teilnehmerstaaten bei einer der Notenbanken verschulden kann und daher darauf beruhende Preissteigerungen nicht mehr möglich sind.

Andererseits kann ein Staat aber auch aufgenommen werden, wenn seine Neuverschuldung deutlich über den 3% liegt, die der Maastricht-Vertrag fordert, da der Vertrag auch eine Klausel enthält, die vorschreibt, daß ein Land auch dann beitreten darf, wenn seine Neuverschuldung dabei ist, "erheblich und laufend" zurückzugehen, und sich dem Referenzwert rasch annähert.

Keiner der Teilnehmerstaaten hatte Probleme damit, das Kriterium der Preisstabilität zu erfüllen, schließlich ist eine stabile Preispolitik bereits seit einem Jahrzehnt Realität in ganz Europa, und bewirkte niedere Inflationsraten bei fast allen Mitgliedern.

Allerdings waren die finanzwirtschaftlichen Kriterien ein großes Problem für viele der Mitgliedsstaaten. Nur Finnland, Frankreich, Luxemburg und Großbritannien würden im Jahre 1997 die Kriterien erfüllen, während besonders Belgien, Griechenland und Italien mit über 100 % des BIP Staatsverschuldung besonders weit von der Einhaltung der Kriterien entfernt waren. Da aber gerade bei Italien und Belgien ein Trend erkennbar war, der eindeutig in Richtung 60 % ging, wurden sie vom Rat akzeptiert.

Schweden konnte das Kriterium der Wechselkursschwankungen nicht erfüllen, stand aber der Einführung des Euro ohnehin skeptisch gegenüber. Daher hatte man in Schweden keine Probleme damit, nicht berücksichtig zu werden.

Großbritannien allerdings wollte trotz der positiven Zahlen nicht beitreten, das Land hatte sich eine "opting out" Klausel in den Maastricht-Vertrag schreiben lassen, die ihm eine Möglichkeit eröffnete, selbst über die Teilnahme an der WWU zu entscheiden, ähnlich wie Dänemark.

Eine Aufweichung der Kriterien würde den Erfolg der Währungsunion sehr belasten, daher prüfte man Italien und Belgien besonders gründlich, bevor man einer Teilnahme dieser beiden Staaten zustimmte. Insgesamt 11 Staaten waren nun in der engeren Auswahl, und Anfang Mai 1998 beschloß der Europäische Rat in seiner Funktion als Ministerrat der Gemeinschaft, die dritte Stufe der EWWU mit den vorgeschlagenen 11 Teilnehmern in Angriff zu nehmen.

Damit wurden auch die Umrechnungskurse für den Euro verbindlich festgelegt. Die Zentralbanken sollten sicherstellen, daß der bilateral festgelegte Kurs des ECU den im Paritätengitter festgelegten bilateralen Leitkursen entsprechen. Der ECU sollte dann 1:1 in Euro umgerechnet werden.

 

Der Übergang zum Euro

Drei Phasen kennzeichnen die Einführung der neuen Währung, und die erste dieser drei Phasen ist eigentlich schon abgeschlossen, denn sie beinhaltet die Entscheidung über die Teilnehmer, die Errichtung der EZB und des Europäischen Systems der Zentralbanken, sowie die Vorbereitung der Banknoten und Münzen.

Phase B ist am 1.1.1999 angelaufen. Der Umrechnungskurs wird unwiderruflich fixiert. Die Geldpolitik wird nun von der EZB übernommen, die ESZB führen nun alle Transaktionen in Euro aus, und stellen alle Konten auf den Euro um. Staatliche Neuemissionen finden in Euro statt. Die Buchgeldumstellung bleibt dem Markt überlassen, viele Banken und auch die Wertpapierbörsen stellen sehr schnell auf den Euro um. Die Menschen in den Ländern sollen in dieser Phase die alte und die neue Währung nebeneinander sehen, zum Beispiel auf dem Konotauszug, und sich daran gewöhnen. Allerdings hält niemand einen Schein, oder eine Euro-Münze in der Hand.

Erst in Phase C werden Euro-Noten und Münzen eingeführt, diese Phase soll am 1. Januar 2002 in Kraft treten. Die nationalen Währungen verschwinden, es gibt nur noch den Euro. Unternehmen, öffentliche Hand und private Haushalte stellen sich auf die neue Währung ein.

Eine Erweiterung der EWWU ist bereits in Sicht. In Schweden und Dänemark, die sich ursprünglich gegen den Euro ausgesprochen haben, findet ein allmählicher Stimmungswechsel statt. Dies führt dazu, daß beide Länder bald einsteigen wollen, allerdings wird sich, bedingt durch die Notwendigkeit der Schaffung politischer Voraussetzungen, dieser Beitritt noch um einige Jahre verzögern. Vermutlich wird nicht vor dem Jahr 2002 eine Erweiterung stattfinden, vorausgesetzt eine Überprüfung der Konvergenzkriterien wird vom Europäischen Rat mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen. Für Dänemark ist das aber kein Problem, sie erfüllen die Voraussetzungen. Allerdings ist Schweden in der Staatsverschuldung noch bei 66 %; im Vergleich dazu: im Jahre 1998 waren es noch 73,1 %. Ein Beitritt beider Länder erscheint also nicht unwahrscheinlich, damit wäre eine Erweiterung der EWWU möglich, die allerdings sicher immer noch ohne Griechenland stattfinden wird, deren Schuldenstand immer noch bei 105 % des BIP liegt.

Literatur:

  • Weindl/Woyke, Europäische Union, 4. Auflage 1999, Oldenbourg Verlag München
  • Commerzbank: Aussenhandelsblätter Nr. 2/99, Ausg. März/April, 51. Jahrgang
  • Jörn Altmann, Wirtschaftspolitik, 6. Auflage 1995, UTB für Wissenschaft im Gustav Fischer Verlag Stuttgart, Jena

 

Der Übergang zum Euro

Frühjahr 1999

Phase A: Vorbereitung der EWU

    Entscheidung über Starttermin und Teilnehmerkreis möglichst früh in 1998;

    Errichtung der EZB und des ESZB

    Verabschiedung der Umstellungsgesetze und anderer Rechtsakte

    Beginn der Herstellung von Euro-Banknoten und -Münzen

    Start einer neuen Informationskampagne

    Vorbereitung der Währungsumstellung, insbesondere im Finanz- und Banksektor.

Max. 1 Jahr

1.1. 1999

Phase B: Beginn der EWU und der marktgesteuerten Umstellung des Buchgeldes

    Unwiderrufliche Fixierung der Umrechnungskurse zwischen den teilnehmenden Währnungen und zum Euro, zugleich:

    Verantwortung für die Geldpolitik an die EZB; Ausführung aller Geld- und Devisenmarkttransaktionen des ESZB in Euro sowie Umstellung aller beim ESZB geführten Konten;

    Bereitstellung des Großbezahlungssystems TARGET in Euro und Angebot von Konversionsdiensten durch das ESZB

    Börsengängige staatliche Neuemissionen in Euro, insb. Für Fälligkeiten nach dem 1. Januar 2002

    Die weitere Buchungsgeldumstellung bleibt während der Phase B weitgehend dem Marktprozeß überlassen; zu erwarten ist, daß neben der sofortigen Umstellung der Geld- und Devisenmärkte auch ein Großteil der Wertpapiermärkte und Clearingsysteme frühzeitig zum Euro übergeht.

Max. 3 Jahre

Spätestens 1.1.2002

Phase C: Bargeldaustausch und Abschluß der Währungsumstellung

    Einführung der Euro-Noten und -Münzen spätestens ab 1. Januar 2002

    Großteil der Umstellung der öffentlichen Hand, der Unternehmen und der privaten Haushalte

    Abschluß der Währungsumstellung sämtlicher Sektoren spätestens am 1. Juli 2002; nationale Noten und Münzen verlieren ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel, können aber weiterhin umgetauscht werden.

Spätestens 1.7.2002 soll Phase C beendet sein.

Silicon Valley

Florida - the Sunshine State (Semesterarbeit Interkulturelle Kommunikation im fünften Semester)

Process Costing Systems (Semesterarbeit im Fach Englisch im fünften Semester)

Der EURO kommt - die Konvergenzkriterien (Referat in Internationaler VWL im fünften Semester)

Controlling in der Region Ostwürttemberg (Zeitungsartikel und Projekt in Medien und Kommunikation, fünftes Semester)

Konfuzianismus(Referat in interkulturelle Kommunikation im vierten Semester)

Einfluß des Konfuzianismus auf zwischenmenschliche Beziehungen und Kommunikation in Südostasien(im zweiten Semester)